EU AI Act Fristen & Countdown
Alle Durchsetzungsfristen der KI-Verordnung auf einen Blick, mit Live-Countdown, Pflichten-Übersicht und kostenlosen Erinnerungen.
Digital-Omnibus-Fristen (geltendes Recht)
Die Verordnung **(EU) 2026/1744** (der **Digital Omnibus zur KI**) ist **geltendes Recht**: am **24. Juli 2026** im Amtsblatt veröffentlicht und seit dem **27. Juli 2026** in Kraft. Die Anwendungsfristen sind **unbedingt**. Die Transparenzpflichten nach **Artikel 50** gelten seit dem **2. August 2026**. Die eigenständigen Hochrisiko‑Pflichten (**Anhang III**) gelten ab dem **2. Dezember 2027**. Eingebettete Hochrisiko‑Systeme (**Anhang I**) gelten ab dem **2. August 2028**.
Verbotene KI-Praktiken
Artikel 5, Verbotene KI-Systeme und -Praktiken sind jetzt durchsetzbar.
- Social-Scoring-Systeme für Behörden
- Echtzeit-Fernbiometrie (mit Ausnahmen)
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung
- KI, die Schwächen bestimmter Gruppen ausnutzt
- Unterschwellige Manipulation mit Schadensfolge
GPAI-Modell-Pflichten
Kapitel V, Anbieter von Allzweck-KI-Modellen müssen die Pflichten erfüllen.
- Technische Dokumentation und Trainingsdaten-Zusammenfassungen
- Urheberrechtliche Compliance-Pflichten
- Systemrisikomodelle: Adversarial Testing, Vorfall-Meldung
- Model Cards und Fähigkeitsbewertungen
Transparenz nach Artikel 50
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.
- Natürliche Personen über die Interaktion mit KI informieren
- Synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte kennzeichnen
- Gilt für Anbieter und Betreiber unter den Voraussetzungen des Artikels 50
Hochrisiko-KI-Pflichten (Anhang III)
Kapitel III, eigenständige Hochrisiko-Pflichten (Anhang III). Gelten ab dem **2. Dezember 2027**. Das Datum ist unter der Verordnung (EU) 2026/1744 unbedingt.
- Risikomanagementsystem (Artikel 9)
- Datenqualität und Data Governance (Artikel 10)
- Technische Dokumentation, Anhang IV (Artikel 11)
- Aufzeichnungspflicht und Protokollierung (Artikel 12)
- Transparenz und Nutzerinformation (Artikel 13)
- Menschliche Aufsicht (Artikel 14)
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Artikel 15)
- Grundrechte-Folgenabschätzung (Artikel 27)
Vollständige Durchsetzung
Alle verbleibenden Bestimmungen des AI Acts sind durchsetzbar. Volles Sanktionsregime aktiv.
- Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Nationale Marktüberwachungsbehörden voll einsatzfähig
- Durchsetzungsmaßnahmen des EU AI Office
- Konformitätsbewertungen für alle Hochrisikosysteme erforderlich
- Pflichten zur Marktbeobachtung nach Inverkehrbringen
Vor jeder Frist informiert werden
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