Artikel 111

Artikel 111: AI systems already placed on the market or put into service and general-purpose AI models already placed on the marked, EU AI Act

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 408 WörterEUR-Lex geprüft Apr. 2026

Artikel 111 der Verordnung (EU) 2024/1689 betrifft AI systems already placed on the market or put into service and general-purpose AI models already placed on the marked, EU AI Act. Diese Seite bietet Orientierung, interne Querverweise und den EUR-Lex-Zwangkein Ersatz für Mandatsberatung oder den Amtswortlaut.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter, Betreiber und Produktteams, soweit die Vorschrift den KI-Lebenszyklus in der Union berührt
  • -Compliance und Legal bei Artikel-Pflichtenplänen
  • -Behörden und benannte Stellen, soweit das Artikel Aufgaben zuweist

Was Artikel 111 leistet (Klartext)

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Praktische Checkliste

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  • Rollen nach Art. 3 zuordnen.
  • Schnittmenge mit Art. 5 prüfen.
  • Fristen Art. 113 beachten.
  • Absatzbelege aus EUR-Lex in den KI-Register-Eintrag übernehmen.

Amtlicher Wortlaut (Hinweis): Artikel 111

Hinweis (Redaktion): Der vollständige Amtswortlaut von Artikel 111 steht auf EUR-Lex. Der folgende Satz ist kein Rechtszitat—EUR-Lex öffnen.

Der konsolidierte deutsche und englische Amtswortlaut von Artikel 111 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist auf EUR-Lex im ABl.-HTML veröffentlicht und vor Compliance-Entscheidungen dort einzusehen.

Erwägungsgründe (Präambel) auf EUR-Lex

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Checkliste

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  • Nach delegierten/umsetzenden Rechtsakten der Kommission erneut prüfen.

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Häufige Fragen

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