Inhaltskennzeichnung
KI-generierte Inhalte kennzeichnen
Artikel 50(2) verpflichtet Anbieter, KI-generierte Inhalte so zu kennzeichnen, dass sie als künstlich erkennbar sind. Die richtige Methode hängt vom Medium ab. Hier ist unsere versionierte Best Practice.
Bilder
AusgereiftC2PA (Content Credentials)Maschinenlesbar: Ein signiertes C2PA-Manifest mit einer c2pa.created-Aktion und IPTC digitalSourceType=trainedAlgorithmicMedia einbetten. Maschinenlesbar und bleibt an der Datei.
Hinweis: Zusätzlich ein sichtbares KI-Kennzeichen am Bild für menschliche Betrachter anzeigen.
Werkzeug: legalithm mark <image>
Video
UnterstütztC2PA (Content Credentials)Maschinenlesbar: Ein C2PA-Manifest in den Video-Container (MP4/MOV) einbetten, gleiche created-Aktion und Quelltyp wie bei Bildern. Neu-Encodierung kann es entfernen, daher das final gerenderte Asset kennzeichnen.
Hinweis: Ein dauerhaft sichtbares Kennzeichen anzeigen; bei realistischem (Deepfake-)Material ist die Hinweispflicht strenger.
Audio
AufkommendC2PA (Content Credentials)Maschinenlesbar: Ein C2PA-Manifest einbetten, sofern das Audioformat es unterstützt. Die Abdeckung über Audio-Codecs ist weniger ausgereift als bei Bildern, daher mit einem Hinweis kombinieren.
Hinweis: Die KI-Erzeugung hörbar oder im Umfeld (Player, Transkript, Beschreibung) kenntlich machen.
Text
Nur HinweisExplicit disclosure (no robust embedded standard)Maschinenlesbar: Für reinen Text gibt es keinen weit verbreiteten eingebetteten Provenienz-Standard, und statistisches Wasserzeichen ist noch nicht zuverlässig oder standardisiert. Verlassen Sie sich nicht auf eine unsichtbare Markierung.
Hinweis: Einen ausdrücklichen, sichtbaren Hinweis verwenden: ein KI-Kennzeichen am Inhalt oder einen Chatbot-Hinweis bei dialogbasierter Ausgabe (Legalithm erzeugt beides). Bei Dokumenten die Provenienz in den Datei-Metadaten ergänzen.
Siehe auch: wie die Einstufung funktioniert. Artikelverweise beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689. Legalithm bietet Compliance-Informationen, keine Rechtsberatung.