Gilt der EU AI Act für mich?
Ein 30-Sekunden-Check: Bestimmen Sie, ob der EU AI Act für Ihr Unternehmen gilt — und welche Rolle Sie innehaben (Anbieter, Betreiber oder Händler). Anschließend klassifizieren Sie Ihr Risiko.
Machen Sie den Check
Beantworten Sie die drei Fragen, um zu sehen, ob der EU AI Act für Sie gilt und welche Rolle Sie innehaben.
Für wen gilt der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt für Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen mit Bezug zum EU-Markt (Artikel 2). Sein Anwendungsbereich ist extraterritorial: Auch Unternehmen außerhalb der EU sind erfasst, wenn die Ausgabe ihres KI-Systems in der EU genutzt wird. Ausgenommen sind private Nutzung, Militär/nationale Sicherheit und reine Forschung.
Häufige Fragen
Muss ich den EU AI Act einhalten?
Sie unterliegen dem EU AI Act, wenn Sie ein KI-System auf dem EU-Markt bereitstellen (als Anbieter, Importeur oder Händler) ODER ein KI-System beruflich in der EU einsetzen (als Betreiber) — auch wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU sitzt, sobald die Ausgabe in der EU genutzt wird (Artikel 2(1)). Ausgenommen sind rein private Nutzung, Militär/nationale Sicherheit und reine wissenschaftliche Forschung.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System (oder GPAI-Modell) oder bringt es unter eigenem Namen in Verkehr — und trägt die meisten Pflichten. Ein Betreiber setzt ein bestehendes KI-System in seiner beruflichen Tätigkeit ein und hat operative Pflichten (Artikel 26). Wenn Sie ein gekauftes KI-System wesentlich verändern oder unter eigenem Namen vermarkten, können Sie zum Anbieter werden (Artikel 25).
Gilt der AI Act auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja. Artikel 2(1) hat extraterritoriale Reichweite: Anbieter und Betreiber außerhalb der EU fallen darunter, wenn die Ausgabe ihres KI-Systems in der EU verwendet wird. Ein US-Startup, dessen KI-Tool von EU-Kunden genutzt wird, ist erfasst.
Was kommt nach diesem Check?
Sobald Sie wissen, dass Sie im Geltungsbereich sind, ist der nächste Schritt die Risikoklassifizierung — verboten, hochrisiko, begrenzt oder minimal (Artikel 6, Anhang III, Artikel 5). Die kostenfreie Bewertung von Legalithm führt Sie dort hindurch und erstellt Ihre Pflichtenliste.
Im Geltungsbereich? Klassifizieren Sie Ihr Risiko
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