Kapitel V — Allgemeinzweck-KI-ModelleArtikel 55

Artikel 55: Pflichten bei GPAI-Modellen mit Systemrisiko

Anwendbar seit 2. Aug. 2025ca. 182 Wörter

Art. 55 ergänzt Pflichten für Anbieter systemrisikobehafteter GPAI-Modelle—verbindlich in EUR-Lex.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter von GPAI-Modellen auf dem EU-Markt
  • -Anbieter, deren Modellausgabe in der Union genutzt wird
  • -Erforderliche EU-Bevollmächtigte

Überblick Systemrisiko-Pflichten

Bei Systemrisiko: Bewertung, Risikominderung, schwere Vorfälle, Cybersicherheit, Energie; Kodizes bis Standards stehen.

Art. 56 — Kodizes

Art. 56 hat eine eigene Seite (`/ai-act-guide/article-56`). Kodizes können bis zu harmonisierten Standards den Nachweis erleichtern—EUR-Lex.

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Verwandte Anhänge

  • Anhang XIII