Kapitel III, Abschnitt 2 — Anforderungen an Hochrisiko-KI-SystemeArtikel 11

Artikel 11: Technische Dokumentation

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 664 WörterEUR-Lex geprüft Apr. 2026

Art. 11 verpflichtet Anbieter, vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Sie muss die Übereinstimmung mit Kapitel III, Abschnitt 2 nachweisen und zuständigen Behörden und benannten Stellen die zur Konformitätsbewertung nötigen Informationen klar und umfassend liefern—mindestens die Elemente aus Anhang IV. KMU einschließlich Start-ups können ein Kommissionsformular nutzen, sobald es steht; benannte Stellen müssen es bei Wahl des Anbieters akzeptieren. Art. 11 Abs. 2 bündelt mit Anhang I Abschnitt A-Produktrecht; Art. 11 Abs. 3 ermächtigt delegierte Rechtsakte zur Anpassung von Anhang IV über Art. 97.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen nach Art. 6
  • -Qualitäts-, Regulatory- und Engineering-Teams für Anhang-IV-Nachweise
  • -Benannte Stellen bei Konformitätsprüfung der technischen Unterlagen

Szenarien

HR-Anhang-III-Tool nur mit Marketing-PDFs, ohne Architektur, Datenherkunft oder Testmetriken je Anhang-IV-Punkt.

Lücke zu Art. 11 / Anhang IV; Konformität nicht belegbar.
Ref. Art. 11(1)

Jedes Release enthält versionierte Anhang-IV-Akte mit Modell-Hash und SBOM.

Starke Rückverfolgbarkeit gemäß Art. 11 und Anknüpfung an Art. 12.
Ref. Art. 11(1)

Was Artikel 11 verlangt (Klartext)

Vor erster Bereitstellung muss die technische Dokumentation:

  • die Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 2 ( Art. 8–15 und Anhänge) dokumentieren
  • Behörden und benannte Stellen verständlich informieren
  • mindestens Anhang IV abdecken

Aktualisierung bei Änderungen; wesentliche Änderungen können weitergehende Kapitel-III-Schritte auslösen (Art. 12, Konformitätsrouten).

KMU: vereinfachtes Formular der Kommission—bis dahin Anhang IV als Baseline verhältnismäßig zum Risiko.

Sprache, Format und Produktrecht

Sprache nach Art. 11 Abs. 2 erster Unterabsatz auf EUR-Lex. Bei Anhang I Abschnitt A kann eine Akte Anhang IV und sektorales Recht bündeln (Art. 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz)—früh mit der NB abstimmen.

Anschluss an andere Artikel

  • Art. 8 — Dokumentation als Kernnachweis für Abschnitt 2.
  • Art. 9–10 — Risiko- und Datenartefakte speisen Anhang IV.
  • Art. 12Logging und Gebrauchsinformation müssen zu Anhang IV passen.
  • Art. 13IFU konsistent mit Anhang IV und Verhalten.
  • Art. 14 — Aufsicht in Anhang IV und IFU.
  • Art. 49 — Registrierung verweist auf Dokumentationsstände.
  • Art. 72 — Marktdaten schließen die Evidenzschleife.
  • Art. 97Delegierte Akte zu Anhang IV (Art. 11 Abs. 3).
  • Art. 113Anwendungsdaten.

Amtlicher Wortlaut (Auszug): Art. 11 Abs. 1 Einleitung (englische Fassung)

Hinweis (Redaktion): Zitiert Art. 11 Abs. 1 (Einleitung) englisch; KMU-Formular, Abs. 2–3 vollständig auf EUR-Lex Art. 11. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

1. The technical documentation of a high-risk AI system shall be drawn up before that system is placed on the market or put into service and shall be kept up to date.
The technical documentation shall be drawn up in such a way as to demonstrate that the high-risk AI system complies with the requirements set out in this Section and to provide national competent authorities and notified bodies with the necessary information in a clear and comprehensive form to assess the compliance of the AI system with those requirements. It shall contain, at a minimum, the elements set out in Annex IV.

(Rest Abs. 1; Abs. 2–3)EUR-Lex.

Erwägungsgründe (Präambel) auf EUR-Lex

Die Erwägungsgründe im konsolidierten KI-Rechtsakt auf EUR-Lex ordnen technische Dokumentation, Konformität und KMU-Verhältnismäßigkeit ein. Präambel EUR-Lexkeine inoffiziellen Listen ohne Abgleich.

Checkliste

  • Anhang-IV-Checkliste mit Produkt-, ML-, Security- und Legal-Freigabe.
  • Jeden Anhang-IV-Punkt Artefakte zuordnen (Diagramme, Data Cards, Tests, SBOM, IFU-Entwurf).
  • Dokumentation je Markt-Release versionieren.
  • Art. 13 IFU und Art. 12 Logging gegen Anhang IV prüfen.
  • Kommissionsakte zu KMU-Formular und Anhang-IV-Updates verfolgen.

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Verwandte Anhänge

  • Anhang IV — Technische Dokumentation

Häufige Fragen

Reicht ein Git-Repo?

Als Rohmaterial ja; behördenlesbare, versionierte Gesamtakte entlang Anhang-IV-Überschriften bleibt Pflicht.

Gilt Anhang IV für jeden Betreiber-Tweak?

Wesentliche Änderungen durch Betreiber können nach Art. 25 Anbieterqualität auslösen—dann Art. 11-Pflichten für das geänderte System.