Kapitel III, Abschnitt 2 — Anforderungen an Hochrisiko-KI-SystemeArtikel 13

Artikel 13: Transparenz und Information der Betreiber

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 514 WörterEUR-Lex geprüft Apr. 2026

Art. 13 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert und entwickelt werden, dass ihr Betrieb ausreichend transparent ist, damit Betreiber Ausgaben interpretieren und angemessen nutzen können—Umfang und Art der Transparenz zur Erfüllung der Pflichten in Abschnitt 3. Anbieter müssen Gebrauchsanweisungen in geeignetem digitalem oder anderem Format liefern: knapp, vollständig, korrekt und klar. Art. 13 Abs. 3 enthält Mindestinhalte (Identität, Leistungsgrenzen, Risikokontexte, Art. 14-Aufsicht, Ressourcen/Lebensdauer/Wartung, Art. 12-Logs—vollständige Liste auf EUR-Lex).

Für wen gilt das?

  • -Anbieter, die Gebrauchsanweisungen erstellen und pflegen
  • -Betreiber, die sich für Art. 26 auf Art. 13 verlassen

Szenarien

Kreditmodell ohne dokumentierte Grenzen, Fehlermodi oder Override.

Lücke zu Art. 13 Abs. 3; Aufsicht nach Art. 13–14 erschwert.
Ref. Art. 13(3)

IFU enthält Schwellen, Eskalation und Log-Auswertung nach Art. 12.

Passt zu Art. 13 und Art. 12/14.
Ref. Art. 13(3)(f)

Transparenz und Gebrauchsinformation (Klartext)

Abs. 1: Betreiber-Transparenz und angemessene Nutzung der Ausgaben.

Abs. 2: Gebrauchsanweisungknapp, vollständig, korrekt, klar, relevant, zugänglich, verständlich.

Abs. 3: Mindestinhalt inkl. Art. 15-Metriken, Art. 14-Aufsicht, Art. 12-Log-Interpretation—regulierte Produktinformation, kein Marketing.

Anschluss an andere Artikel

Amtlicher Wortlaut (Auszug): Art. 13 Abs. 1–2 (englische Fassung)

Hinweis (Redaktion): Art. 13 Abs. 1–2 englisch; Abs. 3 mit lit. a–f vollständig auf EUR-Lex Art. 13. Maßgeblich die deutsche Fassung.

1. High-risk AI systems shall be designed and developed in such a way as to ensure that their operation is sufficiently transparent to enable deployers to interpret a system’s output and use it appropriately. An appropriate type and degree of transparency shall be ensured with a view to achieving compliance with the relevant obligations of the provider and deployer set out in Section 3.
2. High-risk AI systems shall be accompanied by instructions for use in an appropriate digital format or otherwise that include concise, complete, correct and clear information that is relevant, accessible and comprehensible to deployers.

(3)EUR-Lex.

Erwägungsgründe (Präambel) auf EUR-Lex

Die Erwägungsgründe im konsolidierten KI-Rechtsakt erläutern betreiberbezogene Transparenz und menschliche Aufsicht. Präambel EUR-Lexkeine inoffiziellen Listen ohne Abgleich.

Checkliste

  • IFU in den Sprachen der Betreiber.
  • Fehlermodi und sichere Betriebsgrenzen dokumentieren.
  • UI mit den in der IFU versprochenen Aufsichtsprozessen abstimmen.
  • Änderungsprotokoll bei IFU-Updates.
  • Customer-Success auf verbindliche IFU-Teile schulen.

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Verwandte Anhänge

  • Anhang IV — Technische Dokumentation

Häufige Fragen

Reicht eine README?

Nur wenn sie Art. 13 Abs. 3 systematisch und mit Anhang IV deckt.

Gilt Art. 13 für reine APIs?

Wenn Hochrisiko-KI bereitgestellt wird, brauft es betreibertaugliche Anweisungen—Format kann variieren, Inhalt nicht.