Anhang IV: Technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme
Anhang IV legt den Mindestinhalt der technischen Dokumentation fest, die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen gemäss Artikel 11 erstellen müssen. Die Dokumentation muss umfassend genug sein, damit nationale zuständige Behörden und benannte Stellen die Konformität mit Kapitel III Abschnitt 2 beurteilen können. Anhang IV umfasst: allgemeine Beschreibung, Entwicklungsprozess, Überwachung und Steuerung, Risikomanagement, Änderungen im Lebenszyklus, angewandte Normen, EU-Konformitätserklärung und Nachmarktüberwachung. Verbindlichen Wortlaut auf EUR-Lex prüfen.
Für wen gilt das?
- -Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen gemäss Art. 6 bei Erstellung technischer Dokumentation
- -Qualitäts-, Regulierungs- und Ingenieurteams bei Zusammenstellung der Konformitätsnachweise
- -Benannte Stellen bei Prüfung der technischen Unterlagen während der Konformitätsbewertung
- -Produkthersteller bei KI als Sicherheitskomponente unter Anhang-I-Produktrecht
Szenarien
Ein Start-up bringt ein HR-Screening-Tool (Anhang III) auf den Markt ohne strukturierte Dokumentation nach Anhang IV.
Ein Anbieter pflegt ein versioniertes Anhang-IV-Dossier (Systembeschreibung, Datenherkunft, Testberichte, Risikoregister, SBOM) neben jedem Modell-Release.
Was Anhang IV verlangt (Klartext)
Anhang IV ist die strukturierte Checkliste hinter Artikel 11. Die Dokumentation muss mindestens enthalten:
1. Allgemeine Beschreibung des KI-Systems (Zweckbestimmung, Zusammenwirken mit Hardware/Software, Versionen, Verbreitungsformen) 2. Detaillierte Beschreibung des Entwicklungsprozesses einschliesslich Design, Architektur, Daten, Training/Test/Validierung, wesentliche Designentscheidungen und Begründung 3. Detaillierte Angaben zu Überwachung, Funktionsweise und Kontrolle einschliesslich Leistungsfähigkeit, Einschränkungen, vorhersehbarem Missbrauch, menschlicher Aufsicht, Rechen- und Hardwareanforderungen 4. Beschreibung des Risikomanagementsystems gemäss Artikel 9 5. Beschreibung der Änderungen während des Lebenszyklus 6. Liste der angewandten harmonisierten Normen (oder alternative Lösungen) 7. Kopie der EU-Konformitätserklärung (Artikel 47) 8. Beschreibung des Nachmarktüberwachungssystems gemäss Artikel 72
Immer die genauen Unterpunkte zu jeder Überschrift auf EUR-Lex nachlesen.
Anhang IV vs. Anhang XI (häufige Verwechslung)
- Anhang IV = Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme (die nachgelagerte Anwendung), verlangt durch Art. 11.
- Anhang XI = Dokumentation für GPAI-Modelle (das vorgelagerte Basismodell), verlangt durch Art. 53(1)(a).
Bei Integration eines GPAI-Modells in ein Hochrisiko-System gelten beide Anhänge auf verschiedenen Ebenen.
Verwandte Artikel
- Art. 11 — direkter Rechtsgrund für Anhang IV.
- Art. 9 — Risikomanagement-Ergebnisse fliessen in Anhang IV Punkt 4.
- Art. 43 — Konformitätsbewertung stützt sich auf Anhang IV.
- Art. 72 — Nachmarktüberwachungsplan in Anhang IV.
- Art. 97 — Delegierte Rechtsakte können Anhang IV aktualisieren.
- Anhang XI — GPAI-Modell-Dokumentation (vorgelagertes Gegenstück).
Checkliste
- Alle Anhang-IV-Überschriften (1–8) konkreten Artefakten zuordnen (Architekturdiagramme, Datenkarten, Testberichte, Risikoregister, SBOMs, IFU-Entwürfe, Konformitätserklärungen).
- Design-Begründung und wesentliche Designentscheidungen einbeziehen.
- Trainings-, Validierungs- und Testdaten gemäss Art. 10 Data Governance dokumentieren.
- Risikomanagement-Ergebnisse aus Art. 9 (Gefahrenanalyse, Restrisiko-Akzeptanz) einbetten.
- Dokumentation mit jeder auf den Markt gebrachten Modell-/Software-Version versionieren.
- Delegierte Rechtsakte der Kommission nach Art. 11(3)/Art. 97 verfolgen.
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Kostenlose Bewertung startenVerwandte Artikel
Artikel 11: Technische Dokumentation
Artikel 9: Risikomanagementsystem
Artikel 10: Daten und Daten-Governance
Artikel 43: Conformity assessment, EU AI Act
Artikel 47: EU declaration of conformity, EU AI Act
Artikel 72: Marktüberwachung nach Inverkehrbringen
Artikel 97: Exercise of the delegation, EU AI Act
Artikel 113: Entry into force and application, EU AI Act
Anhang XI: Technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Verwandte Anhänge
- Anhang XI — GPAI-Modell-Dokumentation (vorgelagertes Gegenstück unter Art. 53)
Häufige Fragen
Kann die Dokumentation nur in GitHub liegen?
Repositories können Nachweise enthalten, aber es braucht ein kuratiertes, behördentaugliches Dossier, das Anhang-IV-Überschriften abbildet und mit jeder Veröffentlichung versioniert ist.
Ist eine Model Card dasselbe wie Anhang IV?
Nein. Eine Model Card deckt einige Anhang-IV-Elemente ab, es fehlen aber typischerweise Risikomanagement-Ergebnisse, Konformitätserklärungen und Nachmarktüberwachungspläne. Lücken explizit kartieren.