Anhang III: Hochrisiko-Anwendungsbereiche
Anhang III nennt acht Bereiche, in denen bestimmte KI-Systeme bei Zweckerfüllung als Hochrisiko gelten (vorbehaltlich Art. 6): Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche öffentliche/private Dienste, Strafverfolgung, Migration/Grenze, Justiz und demokratische Prozesse. Unterpunkte im EUR-Lex vollständig lesen.
Für wen gilt das?
- -Anbieter und Betreiber bei der Einordnung nach Art. 6(2)
Szenarien
KI bewertet Prüfungsleistungen für Hochschulzugang.
Acht Bereiche (Überblick)
1 Biometrische Identifikation/Kategorisierung 2 Kritische Infrastruktur 3 Bildung/Berufsbildung 4 Beschäftigung/Personal 5 Wesentliche private/öffentliche Dienste 6 Strafverfolgung 7 Migration/Grenzkontrolle 8 Justiz und demokratische Prozesse
Pflicht: Einzelaufzählungen im Amtsblatt prüfen—diese Seite ist gekürzt.
Praxis
Vom bestimmungsgemäßen Zweck und realen Nutzerfluss ausgehen; bei mehreren Treffern strengsten Pfad annehmen; Art. 6(3) prüfen.
Checkliste
- Mapping je Produkt und Region pflegen.
- Grenzfälle juristisch belegen.
- Marketing mit Mapping synchronisieren.
- Beschaffungsfragebögen speisen.
- Neue Modalitäten (Sprache, Video, Biometrie) erneut bewerten.
Anhang III strukturiert durchgehen—kostenlose Einschätzung.
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Häufige Fragen
Jeder Recommender Hochrisiko?
Nein—nur wenn Anhang-III-Tatbestände für den konkreten Zweck erfüllt sind.