Anhang III — Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6(2)Artikel Annex III

Anhang III: Hochrisiko-Anwendungsbereiche

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 236 Wörter

Anhang III nennt acht Bereiche, in denen bestimmte KI-Systeme bei Zweckerfüllung als Hochrisiko gelten (vorbehaltlich Art. 6): Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche öffentliche/private Dienste, Strafverfolgung, Migration/Grenze, Justiz und demokratische Prozesse. Unterpunkte im EUR-Lex vollständig lesen.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter und Betreiber bei der Einordnung nach Art. 6(2)

Szenarien

KI bewertet Prüfungsleistungen für Hochschulzugang.

Typischerweise Anhang III Bildung.
Ref. Anhang III

Acht Bereiche (Überblick)

1 Biometrische Identifikation/Kategorisierung 2 Kritische Infrastruktur 3 Bildung/Berufsbildung 4 Beschäftigung/Personal 5 Wesentliche private/öffentliche Dienste 6 Strafverfolgung 7 Migration/Grenzkontrolle 8 Justiz und demokratische Prozesse

Pflicht: Einzelaufzählungen im Amtsblatt prüfen—diese Seite ist gekürzt.

Praxis

Vom bestimmungsgemäßen Zweck und realen Nutzerfluss ausgehen; bei mehreren Treffern strengsten Pfad annehmen; Art. 6(3) prüfen.

Checkliste

  • Mapping je Produkt und Region pflegen.
  • Grenzfälle juristisch belegen.
  • Marketing mit Mapping synchronisieren.
  • Beschaffungsfragebögen speisen.
  • Neue Modalitäten (Sprache, Video, Biometrie) erneut bewerten.

Anhang III strukturiert durchgehen—kostenlose Einschätzung.

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  • Anhang IV

Häufige Fragen

Jeder Recommender Hochrisiko?

Nein—nur wenn Anhang-III-Tatbestände für den konkreten Zweck erfüllt sind.