Artikel 63

Artikel 63: Ausnahmen für bestimmte Akteure

Redaktioneller Platzhalter, den verbindlichen Wortlaut auf EUR-Lex prüfen, bevor Sie Compliance-Entscheidungen treffen.

Gilt ab 2. Dez. 2027ca. 346 WörterEUR-Lex geprüft Aug. 2026

Artikel 63 der Verordnung (EU) 2024/1689 trägt den Titel Ausnahmen für bestimmte Akteure. Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG können bestimmte Elemente des in Artikel 17 vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsystems in vereinfachter Weise einhalten. Von den übrigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme befreit die Vorschrift niemanden.

Für wen gilt das?

  • -Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, die Hochrisiko-KI-Systeme anbieten oder betreiben
  • -Compliance- und Qualitätsteams, die entscheiden, wie weit das Qualitätsmanagementsystem nach Artikel 17 dokumentiert werden muss

Was Artikel 63 regelt

Hinweis (Redaktion): Diese Seite ist ein Platzhalter in der Legalithm-Struktur. Verbindlicher Wortlaut und Paragraphenzählung stehen ausschließlich im konsolidierten Rechtstext auf EUR-Lex. Legalithm ergänzt Klartext, Beispiele und Checklisten nur nach redaktioneller Prüfung gegen den Amtswortlaut, nicht aus dem Gedächtnis.

Artikel 63 ist eine Erleichterung bei der Dokumentation, keine Sanktionsvorschrift. Lesen Sie ihn neben Artikel 17, der das Qualitätsmanagementsystem festlegt, das hier vereinfacht wird.

Was Artikel 63 nicht regelt

Artikel 63 regelt keine Geldbußen und sagt einer Behörde nicht, wie sie eine Sanktion gegen einen kleinen Akteur bemisst. Das steht an anderer Stelle:

  • Artikel 99 Absatz 1 verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, die *die Interessen von KMU einschließlich Start-up-Unternehmen und deren wirtschaftliche Überlebensfähigkeit berücksichtigen*.
  • Artikel 99 Absatz 6 setzt die Obergrenze: Bei KMU einschließlich Start-up-Unternehmen gilt für jede Geldbuße der niedrigere der in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Werte.

Eine frühere Fassung dieser Seite beschrieb Artikel 63 als Verhältnismäßigkeitsschutz im Sanktionsregime des Artikels 99 und rechnete darauf Bußgeldbeispiele auf. Das war falsch und wurde entfernt.

Checkliste

  • [EUR-Lex Artikel 63](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689#article-63) öffnen und den geltenden Wortlaut prüfen, bevor Sie sich auf die Ausnahme berufen.
  • Klären, ob Sie Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind. Das ist ein Schwellenwerttest, keine Selbstbeschreibung.
  • Festhalten, welche Elemente des Qualitätsmanagementsystems nach Artikel 17 Sie vereinfacht erfüllen wollen, und warum.

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Häufige Fragen

Wo steht der verbindliche Text von Artikel 63?

Ausschließlich im konsolidierten Rechtstext auf EUR-Lex. Diese Seite verlinkt ihn und gibt ihn nicht wieder.

Senkt Artikel 63 unser Bußgeldrisiko?

Nein. Artikel 63 vereinfacht einen Teil des Qualitätsmanagementsystems nach Artikel 17 für Kleinstunternehmen. Die Obergrenzen für KMU und Start-up-Unternehmen stehen in Artikel 99 Absatz 6, die Verhältnismäßigkeitspflicht in Artikel 99 Absatz 1.