Regulation (EU) 2024/1689, Article 50
v1.0.0

Scope-Map zu Artikel 50

Eine Risikostufe für ein System passt nicht, wenn Sie zwanzig ausliefern. Tragen Sie Ihre Funktionen ein und erhalten Sie die Antwort je Funktion: welcher Absatz, wessen Pflicht, ab wann.

Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Artikel 111(4), eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744, verschiebt allein die Kennzeichnungspflicht nach 50(2) auf den 2. Dezember 2026, und nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Eine Funktion, die Sie im September ausgeliefert haben, ist also heute schon zu spät, eine aus dem Juni erst im Dezember. Genau diese Unterscheidung soll diese Karte treffen.

3

Funktionen

3

Produkte

1

Pflichten gelten bereits

1

Pflichten stehen an

0

ohne Pflicht

Nächstes Datum, das Sie bindet: 2. Dezember 2026 · 108 Tage

Die Karte

ProduktFunktion und PflichtAbsatzWessen PflichtGilt ab
Website-BaukastenKI-Text- und BilderzeugungDie Ausgabe maschinenlesbar kennzeichnen und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen.
Art. 50(2)
IhreAb 2. Dezember 2026 · 108 Tage
Buchungs-WidgetChat-Assistent für KundenDie Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion darüber informieren, dass sie es mit einem KI-System zu tun hat.
Art. 50(1)
IhreGilt bereits
Support-DeskChatbot von einem Anbieter lizenziertDie Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion darüber informieren, dass sie es mit einem KI-System zu tun hat.
Art. 50(1)
Die Ihres LieferantenGilt bereits

Was nicht als Ihre Pflicht zurückkam

Ein Klassifikator, der alles markiert, erzeugt nur Angst. Diese Zeilen sind der Grund, den Zeilen darüber zu glauben.

  • Support-Desk · Chatbot von einem Anbieter lizenziertDie Ihres Lieferanten

Formulierungen für die Absätze, die Sie treffen

Art. 50(2)

Dieser Inhalt wurde von künstlicher Intelligenz erzeugt oder unterstützt und ist maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet.

Art. 50(1)

Sie interagieren mit einem KI-System. Antworten werden automatisch generiert und können fehlerhaft sein. Auf Wunsch ist eine menschliche Ansprechperson verfügbar.

Ihre Funktionen

Was macht diese Funktion?

Unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke in Verkehr gebracht?

Artikel 3(3). Wenn ja, sind Sie Anbieter, unabhängig davon, welches Modell darunter liegt, und eine Anbieterpflicht lässt sich nicht vertraglich nach oben zurückgeben. Wenn nein, gehören die Anbieterpflichten unten Ihrem Lieferanten, und wir zeigen sie trotzdem.

Betreiben Sie es auch selbst?

Artikel 50(3) und 50(4) binden den Betreiber. Wenn Sie die Funktion nur an Kunden liefern, treffen diese Pflichten die Kunden, nicht Sie.

War es vor dem 2. August 2026 in Verkehr?

Artikel 111(4). Ja verschiebt die Kennzeichnungspflicht nach 50(2) auf den 2. Dezember 2026. Nein bedeutet: sie galt ab dem Tag der Auslieferung, ohne jede Übergangsfrist.

Nur unterstützende Bearbeitung ohne wesentliche Änderung der Eingabe?

Artikel 50(2) gilt nicht, soweit das System eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten beziehungsweise deren Semantik nicht wesentlich verändert.

Ist die Ausgabe ein Deepfake?

Artikel 50(4). Erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln. Erzeugte Medien sind nicht automatisch ein Deepfake.

Wird der Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren?

Artikel 50(4) Unterabsatz 2. Der am häufigsten übersehene Teil, weil der Absatz meist auf Deepfakes verkürzt wird.

Was macht diese Funktion?

Unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke in Verkehr gebracht?

Artikel 3(3). Wenn ja, sind Sie Anbieter, unabhängig davon, welches Modell darunter liegt, und eine Anbieterpflicht lässt sich nicht vertraglich nach oben zurückgeben. Wenn nein, gehören die Anbieterpflichten unten Ihrem Lieferanten, und wir zeigen sie trotzdem.

Ist offensichtlich, dass eine Person es mit KI zu tun hat?

Artikel 50(1) gilt nicht, wenn dies aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person unter den Umständen und im Kontext der Nutzung offensichtlich ist. Eine hohe Hürde, keine Designfrage.

Was macht diese Funktion?

Unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke in Verkehr gebracht?

Artikel 3(3). Wenn ja, sind Sie Anbieter, unabhängig davon, welches Modell darunter liegt, und eine Anbieterpflicht lässt sich nicht vertraglich nach oben zurückgeben. Wenn nein, gehören die Anbieterpflichten unten Ihrem Lieferanten, und wir zeigen sie trotzdem.

Ist offensichtlich, dass eine Person es mit KI zu tun hat?

Artikel 50(1) gilt nicht, wenn dies aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person unter den Umständen und im Kontext der Nutzung offensichtlich ist. Eine hohe Hürde, keine Designfrage.

Dies bildet eine Verordnung auf Ihre Angaben ab. Ob ein Absatz für Ihr Produkt gilt und ob eine Ausnahme wirklich erfüllt ist, ist eine Beurteilung Ihres Produkts und keine Rechtsberatung.

Daten stammen aus einem versionierten Fristen-Korpus, Formulierungen aus einem versionierten Text-Korpus. Nichts davon steht in dieser Seite. Article 50 · 2026-08-03