Directive (EU) 2019/882
Article 13(2) · Annex V
Informationen nach Anhang V
Artikel 13 Absatz 2 verlangt vom Dienstleistungserbringer, diese Informationen zu erstellen, zu erläutern, wie die Dienstleistung die anwendbaren Anforderungen erfüllt, sie in schriftlicher UND mündlicher Form zu veröffentlichen und aufzubewahren, solange die Dienstleistung angeboten wird.
Das ist nicht die Erklärung aus dem öffentlichen Sektor. Kein Feedback-Mechanismus, kein Link auf ein Durchsetzungsverfahren: Anhang V verortet die Informationen in den AGB oder einem gleichwertigen Dokument.
Warum die kopierte Erklärung die falsche ist · Annex V in the Map