Directive (EU) 2019/882
Article 14 · Annex VI
Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung, Artikel 14
Keine Einrede, die man bei einer Beschwerde vorbringt. Artikel 14 verlangt eine vorab durchgeführte, dokumentierte Bewertung, fünf Jahre Aufbewahrung, Erneuerung und eine Meldung an die Marktüberwachungsbehörde. Dieses Werkzeug erzeugt genau dieses Dokument.
Es braucht keine Barrierefreiheitsprüfung. Anhang VI besteht aus Kostenverhältnissen und einem Nutzenvergleich. Deshalb ist das der günstigste Einstieg in die BFSG-Compliance.