Kapitel X — Verhaltenskodizes und LeitlinienArtikel 95

Artikel 95: Verhaltenskodizes

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 187 Wörter

Artikel 95 ermutigt Anbieter und Betreiber von nicht-Hochrisiko-KI, Kodizes für freiwillige Anwendung von Anforderungen wie technische Robustheit, Transparenz, Aufsicht und Vielfalt zu erstellen—über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus.

Für wen gilt das?

  • -Branchenverbände
  • -Anbieter/Betreiber nicht-hochrisiko-KI für freiwillige Programme

Szenarien

Branchenkodex für Service-Chatbots mit Erklärbarkeit und Beschwerdeweg.

Vertrauensbildung neben Art. 50.
Ref. Art. 95

Inhalt

Kodizes können Kapitel-III-Themen freiwillig spiegeln, Nachhaltigkeit, Diversity, Teilhabe kleiner Nutzer—messbar und ggf. drittprüfbar.

Rechtsnatur

Ersetzt keine Pflichten für Hochrisiko/GPAI/Transparenz; Übertreibung in Vertrieb vermeiden.

Checkliste

  • Kodex auditierbar oder nur Marketing definieren.
  • KPIs und Kontrollen mappen.
  • Leitlinien Art. 96 beobachten.
  • Update-Rhythmus veröffentlichen.
  • Vertrieb auf Compliance-Wahrheit schulen.

Freiwillige Kontrollen benchmarken—kostenlose Einschätzung.

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Häufige Fragen

Statt ISO 42001?

Ergänzend sinnvoll; ersetzt selten ISO in Ausschreibungen.