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Der EU-Code-of-Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: Was er ist und ob Sie unterzeichnen sollten
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Der EU-Code-of-Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: Was er ist und ob Sie unterzeichnen sollten

Der EU-Code-of-Practice zur Kennzeichnung und Auszeichnung von KI-generierten Inhalten wurde am 10. Juni 2026 finalisiert. Was die zwei Abschnitte verlangen, warum er technologieneutral und keine C2PA-Pflicht ist, was eine Unterzeichnung tatsächlich bringt, wer unterzeichnen darf und wie Sie entscheiden.

Pedram Madani8 Min. Lesezeit
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Der EU-Code-of-Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: Was er ist und ob Sie unterzeichnen sollten

TL;DR

  • Der Code of Practice zur Kennzeichnung und Auszeichnung von KI-generierten Inhalten wurde am 10. Juni 2026 in finaler Fassung veröffentlicht. Er gibt Anbietern und Betreibern generativer KI einen praktikablen Weg, die ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 zu erfüllen.
  • Er ist freiwillig. Er begründet keine eigenen Pflichten, und die Pflichten aus Artikel 50 gelten unabhängig von einer Unterzeichnung.
  • Er hat zwei Abschnitte: Abschnitt 1 für Anbieter (maschinenlesbare Kennzeichnung generativer Ausgaben), Abschnitt 2 für Betreiber (Deepfake-Kennzeichnung und Offenlegung bei Texten von öffentlichem Interesse).
  • Er ist technologieneutral. Er schreibt kein C2PA vor. Er verlangt einen mehrschichtigen Ansatz (maschinenlesbare Metadaten, Watermarking und Erkennbarkeit), weil jede einzelne Markierung bei normaler Verbreitung entfernt werden kann.
  • Eine Unterzeichnung gibt Ihnen einen definierten Satz von Maßnahmen, auf den Sie als Beleg für gutgläubiges Handeln verweisen können. Sie ist keine rechtliche Immunität, und die zuständigen Behörden entscheiden abschließend.
  • Für die erste Unterzeichnerliste der Kommission mussten die Formulare bis zum 27. Juli 2026, 18:00 MESZ eingereicht werden. Sie können auch danach unterzeichnen, erscheinen dann aber nicht auf der ersten veröffentlichten Liste.
  • Der Kreis der Unterzeichnungsberechtigten ist breiter als oft angenommen: Er umfasst auch Technologieanbieter von Kennzeichnungs- und Erkennungslösungen, für Abschnitt 1.
  • Wenn Sie nicht unterzeichnen, bricht nichts zusammen. Sie müssen Ihre Compliance dann lediglich mit eigenen Mitteln belegen, was gegenüber einer Behörde das schwierigere Gespräch ist.

Was der Code ist

Der EU AI Act formuliert die Transparenzpflichten in Artikel 50, sagt aber wenig darüber, wie sie technisch zu erfüllen sind. Der Code of Practice schließt diese Lücke. Er übersetzt den Gesetzestext in konkrete Maßnahmen, die Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme übernehmen können.

Die Kommission veröffentlichte im ersten Halbjahr 2026 mehrere Entwurfsfassungen und verabschiedete den finalen Text am 10. Juni 2026, vor dem Wirksamwerden der Pflichten am 2. August 2026.

Am wichtigsten ist das Verständnis, um welche Art von Instrument es sich handelt. Der Code ist freiwillig. Er ist keine Verordnung, kein delegierter Rechtsakt und keine harmonisierte Norm. Er fügt keine Pflichten hinzu, und er kann Sie von keiner befreien. Artikel 50 gilt für Sie am 2. August 2026 zu exakt denselben Bedingungen, ob Sie unterzeichnen oder ihn ignorieren.

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Die zwei Abschnitte

Der Code spiegelt die Trennung des AI Act zwischen demjenigen, der ein System baut, und demjenigen, der es einsetzt.

Abschnitt 1: AnbieterAbschnitt 2: Betreiber
WerWer generative KI-Systeme in Verkehr bringtWer generative KI beruflich einsetzt
KernpflichtGenerative Ausgaben (Audio, Bild, Video, Text) maschinenlesbar kennzeichnen, erkennbar als künstlich oder manipuliertDeepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen
EntsprichtArtikel 50(2)Artikel 50(4)

Wenn Sie ein generatives Produkt bauen, gilt für Sie Abschnitt 1. Wenn Sie KI-generiertes Material veröffentlichen, Abschnitt 2. Viele Organisationen fallen unter beide. Wenn Sie unsicher sind, welche Rolle Sie haben, arbeitet der Leitfaden Anbieter vs. Betreiber das durch, und diese Einordnung falsch zu treffen ist der folgenreichste Fehler in diesem gesamten Bereich.

Er ist keine C2PA-Pflicht

Das ist der am weitesten verbreitete Irrtum über den Code, und Präzision lohnt sich hier.

Der Code ist technologieneutral. Er verlangt keine bestimmte Kennzeichnungstechnologie. Er fordert einen mehrschichtigen Ansatz, und die Begründung ist praktisch statt juristisch: Jede einzelne Markierung kann entfernt werden. Metadaten verschwinden, wenn ein Bild als Screenshot gespeichert, neu kodiert oder über eine Social-Media-Plattform geteilt wird. Ein Watermark übersteht das eher, ist aber schwerer zuverlässig auszulesen. Erkennungswerkzeuge decken wiederum anderes ab.

Der Code beschreibt daher Schichten:

  • Maschinenlesbare Metadaten nach anerkannten Standards
  • Watermarking, eingebettet in das Inhaltssignal selbst
  • Erkennung und Verifikation, damit die Kennzeichnung nachgelagert überhaupt nutzbar ist

Innerhalb dessen ist C2PA / Content Credentials der naheliegende Bezugspunkt für Bilder und Medien. Dieser Status ergibt sich aus der Verbreitung in der Industrie (Adobe, Microsoft, Google, OpenAI, Kamerahersteller), nicht aus einer rechtlichen Festlegung. Sie dürfen die Pflicht mit anderen Mitteln erfüllen, sofern das Ergebnis maschinenlesbar und erkennbar ist.

Für Text gibt es kein Signal, in das sich ein Watermark einbetten ließe, weshalb Provenance-Metadaten der praktikable Weg sind. Statistisches Text-Watermarking bleibt experimentell und ist nicht vorgeschrieben.

Praktische Hinweise zum Aufbau dieser Schichten finden Sie unter Inhaltskennzeichnung.

Was eine Unterzeichnung tatsächlich bringt

Hier die ehrliche Fassung, ohne den Marketing-Lack, der sich an dieses Thema geheftet hat.

Was sie Ihnen gibt:

  • Eine definierte, extern anerkannte Checkliste, die Sie abarbeiten und auf die Sie verweisen können, statt eine eigene Compliance-Erzählung zu erfinden.
  • Einen Beleg für gutgläubige Erfüllung von Artikel 50, was im Gespräch mit einer nationalen Behörde eine deutlich bessere Position ist als eine improvisierte Ad-hoc-Begründung.
  • Öffentliche Sichtbarkeit auf der Unterzeichnerliste der Kommission, was gegenüber Kunden und Partnern ein gewisses Glaubwürdigkeitssignal trägt.

Was sie Ihnen nicht gibt:

  • Rechtliche Immunität. Es ist kein Freifahrtschein.
  • Eine förmliche Konformitätsvermutung im Sinne einer harmonisierten Norm. Die zuständigen Behörden bewerten weiterhin Ihre tatsächliche Compliance.
  • Irgendeine Reduktion der zugrunde liegenden Pflichten. Artikel 50 gilt unabhängig davon.

Wer Ihnen sagt, eine Unterzeichnung mache Sie compliant, übertreibt. Wer Ihnen sagt, sie sei bedeutungslos, untertreibt. Sie ist ein Nachweis, und Nachweise sind wertvoll.

Wer unterzeichnen darf

Der Kreis ist breiter als die übliche Annahme, dies sei ein Instrument für Großkonzerne:

  • Anbieter generativer KI-Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen können
  • Betreiber, die generative KI-Systeme beruflich einsetzen und Pflichten aus dem AI Act haben
  • Anbieter von KI-Modellen sowie Technologieanbieter von Kennzeichnungs- und Erkennungslösungen, ausschließlich für Abschnitt 1

Die letzte Kategorie wird häufig übersehen. Wenn Sie Werkzeuge bauen, die KI-generierte Inhalte kennzeichnen oder erkennen, können Sie in Bezug auf Abschnitt 1 unterzeichnen, obwohl Sie die Inhalte nicht selbst erzeugen.

Die Unterzeichnung muss durch eine Person mit Vertretungsbefugnis erfolgen, etwa eine Person der Geschäftsleitung. In einem Startup ist das in der Praxis die Gründerin oder der Gründer.

Die Fristen

DatumWas
10. Juni 2026Finaler Code of Practice veröffentlicht
27. Juli 2026, 18:00 MESZFrist zur Einreichung des Formulars für die erste Unterzeichnerliste
2. August 2026Pflichten aus Artikel 50 gelten, unterzeichnet oder nicht

Den 27. Juli zu verpassen ist nicht fatal. Organisationen können auch danach unterzeichnen, indem sie das Formular einreichen; sie erscheinen dann lediglich nicht auf der ersten Liste, die vor dem allgemeinen Anwendungsbeginn des AI Act veröffentlicht wird. Wenn Ihnen die Glaubwürdigkeit zählt, auf der ersten Liste zu stehen, zählt das Datum. Andernfalls ändert sich inhaltlich nichts.

Sollten Sie unterzeichnen? Eine klare Antwort

Ihre SituationEmpfehlung
Sie bieten ein generatives KI-Produkt für EU-Nutzer anJa. Abschnitt 1 ist eine Checkliste, die Sie ohnehin erfüllen müssen. Die Unterzeichnung macht aus Pflichtarbeit einen sichtbaren Nachweis.
Sie bauen Kennzeichnungs- oder ErkennungswerkzeugeJa, für Abschnitt 1. Der Kreis der Berechtigten umfasst Sie ausdrücklich, und es ist ein Glaubwürdigkeitsvorteil in einem Feld mit wenig institutionellen Signalen.
Sie veröffentlichen Deepfakes oder KI-Texte zu öffentlichen Themen in größerem UmfangWahrscheinlich. Abschnitt 2 trifft Sie unmittelbar, und dokumentierte Einhaltung ist wertvoll.
Sie betreiben eine Website mit Chatbot und gelegentlich KI-gestützten InhaltenNicht erforderlich. Ihre Pflicht ist ein sichtbarer Hinweis und eine Kennzeichnungsroutine. Ein auf generative Anbieter zugeschnittener Code bringt hier mehr Aufwand als Nutzen.
Sie nutzen KI rein intern, ohne externe AusgabeNein. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 erreichen Sie weitgehend nicht. Beachten Sie aber, dass Artikel 4 zur KI-Kompetenz dennoch greifen kann.

Die Faustregel: Unterzeichnen Sie, wenn die Maßnahmen des Codes Arbeit beschreiben, die Sie tatsächlich leisten müssen. Unterzeichnen Sie nicht als Marketing-Geste, denn die Verpflichtungen sind real und Sie wären öffentlich an Maßnahmen gebunden, die Sie womöglich nicht umsetzen.

Wenn Sie nicht unterzeichnen

Am 2. August bricht nichts zusammen. Sie stehen nach Artikel 50 rechtlich exakt dort, wo ein Unterzeichner steht. Der Unterschied ist ein Beweisunterschied. Ein Unterzeichner kann auf einen anerkannten Maßnahmenkatalog verweisen, ein Nicht-Unterzeichner muss mit eigenen Worten erklären, warum das Getane ausreichend war. Das ist das schwierigere Gespräch, kein unmögliches, und für ein kleines Unternehmen mit einem schlichten Chatbot-Hinweis ist es ein Gespräch, das vermutlich nie stattfindet.

Was Sie in beiden Fällen tun sollten: Dokumentation führen. Welche KI Sie einsetzen, was Sie offengelegt haben, wie Sie generierte Inhalte gekennzeichnet haben und wann. Dokumentation macht aus einer vertretbaren Position eine belegbare.

Wie Sie unterzeichnen

Die Unterzeichnung ist ein Formular, kein Verfahren. Füllen Sie das Unterzeichnerformular der Kommission aus und senden Sie es an das AI Office an die Adresse, die auf der Seite How to sign der Kommission angegeben ist. Die Kommission veröffentlicht zudem ein Q&A zum Ablauf sowie einen Satz EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, deren Verwendung sich unabhängig von einer Unterzeichnung lohnt, weil eine gemeinsame visuelle Sprache Nutzern mehr hilft als eine selbst gestaltete Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Ist der Code of Practice verpflichtend?

Nein. Er ist freiwillig. Artikel 50 ist verpflichtend, der Code ist ein Weg, dessen Erfüllung zu belegen.

Verlangt der Code C2PA?

Nein. Er ist technologieneutral und fordert mehrschichtige Kennzeichnung. C2PA ist der naheliegende Bezugspunkt für Bilder und Medien wegen der Verbreitung in der Industrie, nicht weil der Code es vorschreibt.

Kann ich nach dem 27. Juli 2026 noch unterzeichnen?

Ja. Sie erscheinen dann nicht auf der ersten Unterzeichnerliste, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wird, können aber weiterhin unterzeichnen.

Schützt mich eine Unterzeichnung vor Bußgeldern?

Nein. Sie ist ein Beleg für gutgläubiges Handeln, keine Immunität. Die zuständigen Behörden entscheiden weiterhin abschließend über die Compliance.

Ich habe nur einen Chatbot. Brauche ich das alles?

Den Code selbst vermutlich nicht. Sie brauchen den Hinweis. Siehe unseren Leitfaden zu Artikel 50 und Deepfake-Regeln und, falls Sie WordPress nutzen, das kostenlose EU-AI-Act-Plugin.

Was gilt, wenn ich außerhalb der EU sitze?

Der AI Act kann Sie dennoch erreichen, wenn die Ausgabe Ihrer KI in der EU verwendet wird oder Sie sich an EU-Nutzer richten. Die Berechtigung zur Unterzeichnung ist nicht auf in der EU niedergelassene Organisationen beschränkt.

Nächste Schritte

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation konsultieren Sie bitte eine qualifizierte Fachperson.

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